Vertragsbedingungen Bootsvermietung.

Artikel 1. Definitionen.

Unter diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

  1. Mieter: die Person, die den Mietvertrag mit Zeilcentrum de Friese Meren in seinem Namen oder im Namen einer Gruppe abschließt.
  2. Vermieter: Zeilcentrum de Friese Meren oder Zeilschool de Friese Meren. (Zeilcentrum de Friese Meren ist der neue Name für die Segelschule de Friese Meren, ist aber rechtlich dieselbe Firma.)
  3. Boot: 1 oder mehrere Segelboote, einschließlich Extras wie Dekzelt, Kochset, Schwimmwesten usw.

Artikel 2. Zustandekommen der Vereinbarung.

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Vermieters durch den Mieter und Bestätigung durch den Vermieter per E-Mail zustande. Nach dem "Fernabsatzgesetz" gilt keine Bedenkzeit. Die Annahme des Mieters kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet erfolgen und kann auch durch Zahlung einer Anzahlung nachgewiesen werden.
  2. Die Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht.

Artikel 3. Zahlung.

  1. Der Mieter muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung 50% der fälligen Miete bezahlt haben, der Rest spätestens 3 Tage vor Anreise. Die Kaution muss spätestens zu Beginn der Miete per Banküberweisung, PIN oder Bargeld bezahlt werden. Die Bankzahlung erfolgt, wenn der Betrag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde.
  2. Wenn der Mieter die Zahlungsbedingungen nicht einhält, hat der Vermieter das Recht, die Vereinbarung als gekündigt zu betrachten, wonach der Mieter Stornierungskosten schuldet.

Artikel 4. Stornierung.

  1. Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail zu kündigen.
  2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter eine feste Entschädigung in Höhe des folgenden Teils der Miete:

Bei Stornierung bis zu 3 Monate vor Mietbeginn: 20%, bis zu 2 Monate 40%, bis zu 1 Monat 60%, bis zu 1 Woche 80% und bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen 100%.

Nach der Stornierung wird der Vermieter versuchen, das Boot an Dritte zu vermieten. An Tagen, an denen das Boot noch vermietet werden kann, wird dem ursprünglichen Mieter ein Betrag gutgeschrieben, der dem durchschnittlichen Tagespreis entspricht, der ihm in Rechnung gestellt wurde, abzüglich 25 € pro Bootsausgabe.

  1. Wetterbedingungen und Umstände, die dem Vermieter nicht zugeschrieben werden können, wie z. B. eine Pandemie, sind kein Grund, von den oben genannten Stornierungsbedingungen abzuweichen.

Artikel 5. Pflichten des Vermieters.

Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in gutem Zustand zur Verfügung. Es wird dem Zweck dienen, für den es bestimmt ist. Ist dies aufgrund eines unvorhergesehenen Umstands wie Beschädigung oder verspäteter Rückgabe des Vormieters nicht möglich, wird der Vermieter den Mieter so bald wie möglich benachrichtigen. Der Vermieter wird dann sein Möglichstes tun, um ein vergleichbares Boot zur Verfügung zu stellen. Wenn dies nicht funktioniert oder der Mieter dem nicht zustimmt, kann der Mieter die Mietdauer verschieben oder kostenlos kündigen. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich dann auf die Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen.

Artikel 6. Pflichten des Mieters.

  1. Der Mieter nimmt das Boot an der Adresse des Vermieters entgegen, identifiziert sich rechtlich und unterzeichnet die Bestätigung des Mietvertrags bzw. den Erhalt des Bootes. Unmittelbar danach überprüft er das Boot mit Inventar und allen separat gelieferten Gegenständen. Er wird dem Vermieter Schäden oder Mängel vor der Abreise und spätestens 1 Stunde nach Erhalt melden. Mängel, die vom Mieter nicht gemeldet wurden, können vom Vermieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.
  2. Der Mieter wird das Boot mit der gebotenen Sorgfalt oder einem guten Skipper und in Übereinstimmung mit seinem Bestimmung benutzen. Segeln mit Windstärke 7 oder mehr und / oder mit mehr als 6 Personen an Bord ist nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, an Segelwettbewerben teilzunehmen. Der Mieter muss selbst die Schließungen, die Wanten usw. überprüfen und kann den Vermieter nicht für daraus resultierende Schäden haftbar machen. Der Mieter nimmt keine Änderungen am Boot vor. Der Mieter wird das Boot weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters zur Benutzung überlassen, weder ganz noch teilweise. Der Mieter darf das Boot nicht auf Gewässern segeln, in denen es gemäß Artikel 7.2 nicht versichert ist. Am Ende der Mietzeit gibt der Mieter das Boot in demselben Zustand wie und an dem Ort, an dem er es erhalten hat, an den Vermieter zurück.
  3. Der Mieter muss sicherstellen, dass der Skipper Bzw. die Besatzung über ausreichende Segelkenntnisse und Segelfähigkeiten (einschließlich des Umgangs mit dem Motor) verfügt. Wenn sich herausstellt, dass dies nicht der Fall ist und der Vermieter es nicht für verantwortlich hält, das Boot mit zu geben oder es vom Mieter länger nutzen zu lassen, verstößt der Mieter gegen den Vertrag und der Vermieter kann das Boot zurückfordern. Das Boot darf dann vom Mieter nicht benutzt werden. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete.

Artikel 7. Versicherung, Haftung und Sicherheit.

  1. Vor Mietbeginn zahlt der Mieter eine Kaution von 330 € pro gemietetem Polyvalk und 500 € pro gemietetem Fox 22. In besonderen Situationen kann der Vermieter vor Vertragsabschluss eine höhere Kaution hinterlegen. 2. Der Vermieter hat zugunsten des Mieters das gesamte Risiko für die Schifffahrt auf Binnenwasserstraßen versichert, zu denen ausdrücklich nicht gehören: Wattenmeer, Nordsee und IJsselmeer. Der Fox 22 ist auch am IJsselmeer versichert. Pro Anspruch gilt ein Selbstbehalt von 300 € für einen Polyvalk und 500 € für einen Fox 22, der vom Mieter getragen wird. Bei schwerwiegender Unwissenheit, Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit usw. wird kein Anspruch auf die Versicherung erhoben, der Vermieter haftet jedoch in vollem Umfang. Im Falle eines Schadens (einschließlich Verlust) kann der Vermieter die Kaution einbehalten. Die Höhe des Schadens wird vom Vermieter festgelegt. Ist der Schaden geringer als die Kaution, wird die Differenz dem Auftragnehmer erstattet, sobald der Schadensbetrag bekannt ist. Liegt kein Schaden vor, wird die Kaution vom Vermieter innerhalb von 1 Woche nach Rückgabe des Bootes zurückerstattet.

Artikel 8. Schaden - Reparatur.

  1. Reparatur von Schäden. Unter gebührender Beachtung der Artikel. 6 gehen die Kosten für die normale Wartung und Reparatur von Mängeln zu Lasten des Vermieters. Der Mieter benötigt die Erlaubnis des Vermieters, um Reparaturen durchführen zu können. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Reparaturkosten, wenn detaillierte Rechnungen vorgelegt werden. Der Mieter muss die ersetzten Teile so weit wie möglich an den Vermieter zurückgeben.
  2. Schaden - Meldepflicht.
    Der Mieter haftet für Schäden und den Verlust des Bootes sowie für Schäden, die er Dritten zufügt, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind und die während der Zeit entstehen, in der er das gemietete Eigentum in seinem Besitz hat. Der Vermieter kann nicht für Körperverletzungen (Unfall), Diebstahl oder Verlust privater Güter haftbar gemacht werden. Der Mieter wird den Vermieter unverzüglich über alle Tatsachen informieren, aus denen Schäden entstehen, und / oder über Tatsachen, die der Versicherer möglicherweise wissen muss. Schäden, die nicht gemeldet wurden (sowohl an das gemietete Boot als auch an Dritte), werden vom Mieter vollständig erstattet und sind nicht durch die Versicherung gedeckt. Der Mieter hält sich an die Anweisungen des Vermieters.
  3. Schaden.
    Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht wurden, wie z. B. das Auflaufen des Schiffes, gehen immer zu Lasten des Mieters. Die Kosten für die Unterstützung des Vermieters, der Bergungsunternehmen im Falle eines Auflaufen, eines Kentern oder eines Motorschadens gehen zu Lasten des Mieters, sofern der Vermieter keine vorherige Genehmigung erteilt hat.

Artikel 9. Vertragsverletzung des Mieters.

Der Mieter ist haftbar, wenn er den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt. Zusätzlich zur Einhaltung und / oder Schadensersatzklage kann der Vermieter die Vereinbarung zur Auflösung ohne Intervention eines Richters halten und das Boot sofort zurücknehmen, wenn der Verstoß hinreichenden Grund dafür gibt. Der Mieter ist dann auch zur Zahlung der Miete verpflichtet. Der Vermieter hat die Möglichkeit, anstelle einer Entschädigung eine Buβe vom Mieter zu verlangen, wenn das Boot später als vereinbart zurückgegeben wird. Diese Buβe beträgt 15 € pro 15 Minuten, wenn das Boot zu spät (mit dem Boot) zurückgegeben wird. Nach Geschäftsschluss mindestens € 75, -.Haustiere.

Artikel 10.
Es ist nicht gestattet, Haustiere an Bord einer Fox 22 zu haben. Dies ist auf einem Polyvalk erlaubt.

Gültig ab 20.11.2020